BHT: Bayerisches Handwerk zur Unternehmenssteuerreform: Einbeziehung von Personenunternehmen begrüßt
5. Juli 2006
Das bayerische Handwerk begrüßt die vorgesehene Einbeziehung von Personenunternehmen in die Unternehmenssteuerreform. "Eine Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns der Personenunternehmen ohne Zweckbindung und zeitliche Befristung hilft den Betrieben, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken", betont Heinrich Traublinger, MdL, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Ein positiver Ansatz sei auch die geplante Verbesserung der Investitionsrücklage für kleine und mittlere Unternehmen. Hierbei gelte es aber, die Grenze des zulässigen Betriebsvermögens von derzeit 204.000 Euro auf 400.000 Euro anzuheben und den Zeitraum für die Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes von zwei auf fünf Jahre zu verlängern, so Traublinger weiter. Die Senkung der Unternehmenssteuerbelastung auf maximal 30 Prozent bewertet das bayerischen Handwerk positiv. "Für die als GmbH geführten Handwerksbetriebe bedeutet dies eine deutliche Senkung der Ertragsteuerbelastung", erklärt BHT-Präsident Traublinger.
Mit Blick auf die Sicherung der Gemeindefinanzen bekräftigt der BHT-Präsident: "Kommunen müssen leistungsfähig sein, da sie ein wichtiger Auftraggeber des Handwerks sind." Die Besteuerung gewinnunabhängiger Elemente wie Mieten, Pachten, Zinsen etc. lehne das bayerische Handwerk prinzipiell ab, auch wenn zu erwarten sei, dass aufgrund von Freibeträgen viele Handwerksbetriebe nicht belastet würden, so Traublinger weiter. Als positives Signal wertet der BHT-Präsident jedoch die vorgesehene verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Personenunternehmen von aktuell 1,8 auf das 3,8fache.
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- Pressemitteilung vom 05. Juli 2006 (
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online seit 05. Jul 2006, aktualisiert am 06. Jul 2006
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