Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der Handwerkskammer?

  • Rechtsgrundlage ist § 91 Abs I Ziff 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) i.V.m. der Sachverständigenordnung der jeweiligen HWK.
  • Es muss ein allgemeines Bedürfnis für die öffentliche Bestellung vorliegen.
  • Es müssen die Voraussetzungen nach § 2 der Sachverständigenordnung (SVO) erfüllt sein. Dies bedeutet insbesondere, dass der Bewerber
    a) in die Handwerksrolle der Handwerkskammer als Inhaber oder als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw. Geschäftsführer einer juristischen Person eingetragen ist und dabei in seiner Person die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt oder als Betriebsleiter verzeichnet ist oder
    b) als Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Geschäftsführer einer juristischen Person im Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen ist
  • Das 30. Lebensjahr muss vollendet und das 65. darf noch nicht überschritten sein.
  • Der Bewerber muss persönlich und fachlich für die Sachverständigentätigkeit geeignet sein.
  • Der Bewerber muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, er darf keine Eintragung im Zentralregister haben.

Wichtig: Der Bestellung selbst geht in aller Regel eine gesonderte Fachkundeüberprüfung voraus.

Liegen diese allgemeinen, keinesfalls jedoch schon abschließend aufgezählten, Mindestgrundvoraussetzungen vor, so reicht für Handwerker mit Betriebssitz im Regierungsbezirk Oberbayern zunächst ein "Bewerbungs-Zweizeiler" unter Angabe der Handwerksrolleneintragungsnummer an die

Handwerkskammer für München und Oberbayern
- Sachverständigenwesen, Frau Schaumann -
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Telefon: 089 5119-165 oder Fax: 089 5119-325
E-Mail: andrea.schaumann@hwk-muenchen.de

Bitte dem Bewerbungsschreiben noch keine Lichtbilder, Zeugnisse u.ä. beifügen!

Sie erhalten sodann von uns ein Schreiben in welchem alle erforderlichen Unterlagen aufgeführt sind. Wir bitten höflichst bei Interesse an der Bestellung diese Unterlagen zunächst zu sammeln und sodann in einer Sendung zurück zu geben.

Zum Verzeichnis Sachverständiger der Handwerkskammer für München und Oberbayern

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online seit 07. Jan 2005, aktualisiert am 22. Jun 2011

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