Antidiskriminierungsgesetz im Bundestag: Bayerisches Handwerk: Überzogen, bürokratisch und prozessträchtig
21. Januar 2005
Der jetzt im Bundestag beratene Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes führt aus der Sicht des bayerischen Handwerks zu einer überzogenen Verrechtlichung fast aller Lebensbereiche. Kleine und mittlere Betriebe des Handwerks würden durch dieses Gesetz mit Bürokratie, Kosten und Prozessen schwerwiegend belastet. Sie müssten immer in der Lage sein, zu beweisen, dass sie in keiner Hinsicht nach Rasse, Geschlecht, Alter, Religion o.ä. diskriminiert haben. Das gilt sowohl für ihre Rolle als Anbieter von Arbeits- und Ausbildungsplätzen wie auch als Partner für Werk- und Dienstleistungen.
Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Heinrich Traublinger, MdL: Damit würden alle Hoffnungen auf die von der Bundesregierung zugesagte Entbürokratisierung zunichte gemacht.
Durch dieses Gesetz würde das ohnehin überreglementierte deutsche Arbeitsrecht noch unkalkulierbarer. Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe ohne eigene Rechtsabteilung würden darunter leiden. Besonders zu kritisieren ist dabei der Umstand, dass die Kleinbetriebsregelung, die Betriebe mit bis zu 5 bzw. 10 Mitarbeitern vom Kündigungsschutz ausnimmt, ausgehöhlt würde.
Auch das Verhältnis zu den Kunden bzw. Auftraggebern würde unverhältnismäßig belastet. Ein Kunde eines Handwerksbetriebs könnte eine Diskriminierung behaupten und ggf. eine Entschädigung oder sogar einen Vertragsabschluss erzwingen.
Das geplante Antidiskriminierungsgesetz ist in seiner jetzigen Form für die kleinen und mittlere Betriebe des Handwerks ein Einstellungsverhinderungs- und ein Bürokratisierungsgesetz mit unabsehbaren Haftungsfolgen, das so nicht akzeptabel ist.
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- Pressemittelung vom 21. Januar 2005 (
350 kB)
online seit 24. Jan 2005, aktualisiert am 24. Jan 2005
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