Saison-Kurzarbeitergeld auch in Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks
Das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 10.12.2007 (BGBl I 2007, S. 2838) können gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben des Gerüstbauerhandwerks ab dem 01.11.2007 bis 31.03.2010 Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
Daneben können Zuschuss-Wintergeld (1,03 Euro) und Mehraufwand-Wintergeld (1,00 Euro) pro ausgefallene bzw. berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde gewährt werden. Gerüstbaubetriebe erhalten keine Erstattung des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld (vgl. § 1 Abs. 3 Winter-Beschäftigungsverordnung).
Links zum Gesetzestext:
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung - WinterbeschV)
Weiterführende Links:
Bundesagentur für Arbeit
Informationen der Bundesinnung für das Gerüstbauerhandwerk
Dezember 2007
Seite aktualisiert am 13. September 2011, online seit 14. Januar 2008
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