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BGH-Urteil zur Schwarzarbeit - Traublinger: Sie kommt dem Auftraggeber teuer25. April 2008
"Die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofes zur Schwarzarbeit, stellen beileibe keinen Freibrief für die Schattenwirtschaft dar", bekräftigt der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL. Die Urteile von gestern stellten erfreulicherweise einerseits klar, dass Arbeiten ohne Rechnung grundsätzlich unwirksam sind. Deshalb sei nicht nachvollziehbar, dass andererseits dem Auftraggeber bei Pfusch Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche nicht zwangsläufig versagt seien. Fakt bleibe aber, dass der Auftraggeber mit der Beauftragung eines Schwarzarbeiters nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit begehe. Ihm drohe eine Geldbuße bis zu 300.000 Euro, wie es das "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwArbG) vorsieht, so Traublinger. "Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, weder für den Schwarzarbeiter noch für den Schwarzarbeitskunden" warnt der BHT-Präsident. Durch die Schattenwirtschaft gehen dem Staat alljährlich Steuern und Sozialabgaben in Milliardenhöhe verloren. Der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider schätzt den Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt auf 14,7 Prozent im vergangenen Jahr. Er unterstreicht die Forderung des Handwerks, den steuerlich absetzbaren Betrag für Handwerkerrechnungen deutlich zu erhöhen. Allein bei einer Erhöhung auf 1000 Euro würden Aufträge im Wert von 3 Milliarden Euro zusätzlich legal ausgeführt werden. Der BHT-Präsident: "Der Gesetzgeber sollte im eigenen Interesse rasch handeln!"

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