Eingetrübter Konjunkturhimmel im Handwerk: EU-Osterweiterung: Gefahr der Dequalifizierung
11. Mai 2005
Der Konjunkturhimmel für das Münchner und oberbayerische Handwerk ist nach wie vor eingetrübt: Nach einem eher schlechten Startquartal erwarte man für das gesamte Jahr 2005 einen stagnierenden Umsatz, leicht rückläufige Investitionen und einen weiteren Rückgang der Beschäftigungszahlen um 1,5 Prozent. Bei den Betriebszahlen gehe man von einer Steigerung um vier bis fünf Prozent aus, erklärte Handwerkskammerpräsident Heinrich Traublinger, MdL, am 11. Mai 2005 vor der Presse in München.
Alles in allem dürften die 62 700 oberbayerischen Handwerksbetriebe im ersten Quartal knapp sechs Milliarden Euro umgesetzt haben, spürbar weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die Beschäftigung lag mit 285 000 Personen Ende März 2005 um rund 1,5 Prozent niedriger als Ende März 2004. Die Investitionsneigung ging nach einer Verbesserung im Laufe des letzten Jahres im ersten Vierteljahr 2005 wieder zurück und unterschritt auch das Niveau des ersten Quartals 2004. "Die Betriebe haben wegen ihrer geringeren Eigenkapitalausstattung wenig finanziellen Spielraum", so Traublinger.
Der Handwerkskammerpräsident machte auf die Verwerfungen aufmerksam, die das Handwerk seit der EU-Osterweiterung und der Änderung der Handwerksordnung verkraften muss. So hat sich die Zahl der Betriebe im oberbayerischen Handwerk seit der EU-Osterweiterung sehr einseitig erhöht. Während es bei den Berufen, die nach wie vor die Meistervoraussetzung haben, vom 1. Mai 2004 bis 30. April 2005 einen ganz leichten Anstieg von 0,5 Prozent und bei den handwerksähnlichen Berufen von 3,4 Prozent gab, registrierte die Handwerkskammer bei den zulassungsfrei gewordenen Handwerken (der Anlage B1 HWO) einen Zuwachs von 45 Prozent oder 2790 auf insgesamt rd. 9000.
Die Gebäudereiniger verzeichneten einen Anstieg von 166 Prozent, die Fliesenleger einen von 100 Prozent und die Parkettleger einen von 60 Prozent. Traublinger: "Um unsere Probleme zu verdeutlichen: Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten im oberbayerischen Handwerk um 1,4 Prozent oder rd. 4000 zurückgegangen."
Diese Eintragungswelle ist im wesentlichen ein Phänomen der Ballungsräume. In München sind die Zuwächse um einiges höher als im Kammerdurchschnitt. In der Landeshauptstadt hat die Zahl der Gebäudereinigerbetriebe im ersten Jahr der EU-Osterweiterung um 208, bei den Fliesenlegern um 307 und bei den Parkettlegern um 109 Prozent zugenommen. Gleichzeitig sank die Zahl der Betriebe mit Meistervoraussetzung um rund ein Prozent.
Von den Neugründungen in den zulassungsfreien Handwerken entfallen 51 Prozent auf Ausländer. Eine große Zahl von neuen EU-Einwohnern, die Polen stehen mit 30 Prozent, in München sogar mit 45 Prozent, an erster Stelle, lassen sich hier in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen und werden dann wirtschaftlich tätig. Bestimmte Indizien ¿ viele geben die gleiche Wohnadresse an, es sind kaum Namens- geschweige denn Firmenschilder vorhanden ¿ und inzwischen auch die Ergebnisse der Kontrollen auf Baustellen deuten darauf hin, dass viele dieser Leute unselbständig auf dem Bau tätig sind. Damit sind sie Scheinselbständige, also illegal tätig.
Der EU-Erweiterungsvertrag sieht für die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Übergangsfrist von insgesamt bis zu sieben Jahren vor, die Niederlassungsfreiheit ist dagegen sofort am 1. Mai 2004 wirksam geworden. Deshalb wählen viele den Weg als Unternehmer, um in Deutschland arbeiten zu können. Traublinger: "De facto sind sie aber oft nur für einen Auftraggeber tätig und damit genauso zu beurteilen wie Arbeitnehmer. Dass dies häufig ohne soziale Absicherung, bei extrem niedrigen Löhnen und unter Zwischenschaltung von "Schleppern" passiert, ist ein zusätzlicher sozialer und ordnungsrechtlicher Skandal."
Für die Eintragung bei den Kammern wird vermehrt von der Konstruktion der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Gebrauch gemacht - auch bei Anlage A-Berufen -, wo beispielsweise eine BGB-Gesellschaft mit 20 und mehr Osteuropäern als Gesellschaftern und einem Betriebsleiter, der die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, auftritt. Damit würden neue Möglichkeiten zum Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ausgeschöpft, denen man momentan nur sehr wenig entgegensetzen könne, betonte der Handwerkskammerpräsident. "Für unsere Handwerker, Arbeitnehmer wie Selbständige, bedeutet dies, dass eine enorme und aus Kostengründen niemals im Wettbewerb zu schlagende Konkurrenz entsteht, die das einheimische Handwerk gefährdet", so Traublinger.
Hinzu komme noch, dass 85 Prozent der bei diesen zulassungsfreien Handwerken neu eingetragenen Betriebsinhaber keinerlei nachgewiesene Qualifikation haben. Es liege auf der Hand, dass hier eine Dequalifizierung und ein Abbau des Leistungsniveaus drohten, die der bewährten Handwerksqualität schweren Schaden zufügen würden. Traublinger: "Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, wenigstens einen Teil der Fehler bei der Reform der Handwerksordnung zurückzunehmen und bei den von der Meistervoraussetzung entbundenen Berufen eine Mindestqualifikation, etwa in Form der Gesellenprüfung, einzuführen."
Der Konjunkturhimmel für das Münchner und oberbayerische Handwerk ist nach wie vor eingetrübt: Nach einem eher schlechten Startquartal erwarte man für das gesamte Jahr 2005 einen stagnierenden Umsatz, leicht rückläufige Investitionen und einen weiteren Rückgang der Beschäftigungszahlen um 1,5 Prozent. Bei den Betriebszahlen gehe man von einer Steigerung um vier bis fünf Prozent aus, erklärte Handwerkskammerpräsident Heinrich Traublinger, MdL, am 11. Mai 2005 vor der Presse in München.
Alles in allem dürften die 62 700 oberbayerischen Handwerksbetriebe im ersten Quartal knapp sechs Milliarden Euro umgesetzt haben, spürbar weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die Beschäftigung lag mit 285 000 Personen Ende März 2005 um rund 1,5 Prozent niedriger als Ende März 2004. Die Investitionsneigung ging nach einer Verbesserung im Laufe des letzten Jahres im ersten Vierteljahr 2005 wieder zurück und unterschritt auch das Niveau des ersten Quartals 2004. "Die Betriebe haben wegen ihrer geringeren Eigenkapitalausstattung wenig finanziellen Spielraum", so Traublinger.
Der Handwerkskammerpräsident machte auf die Verwerfungen aufmerksam, die das Handwerk seit der EU-Osterweiterung und der Änderung der Handwerksordnung verkraften muss. So hat sich die Zahl der Betriebe im oberbayerischen Handwerk seit der EU-Osterweiterung sehr einseitig erhöht. Während es bei den Berufen, die nach wie vor die Meistervoraussetzung haben, vom 1. Mai 2004 bis 30. April 2005 einen ganz leichten Anstieg von 0,5 Prozent und bei den handwerksähnlichen Berufen von 3,4 Prozent gab, registrierte die Handwerkskammer bei den zulassungsfrei gewordenen Handwerken (der Anlage B1 HWO) einen Zuwachs von 45 Prozent oder 2790 auf insgesamt rd. 9000.
Die Gebäudereiniger verzeichneten einen Anstieg von 166 Prozent, die Fliesenleger einen von 100 Prozent und die Parkettleger einen von 60 Prozent. Traublinger: "Um unsere Probleme zu verdeutlichen: Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten im oberbayerischen Handwerk um 1,4 Prozent oder rd. 4000 zurückgegangen."
Diese Eintragungswelle ist im wesentlichen ein Phänomen der Ballungsräume. In München sind die Zuwächse um einiges höher als im Kammerdurchschnitt. In der Landeshauptstadt hat die Zahl der Gebäudereinigerbetriebe im ersten Jahr der EU-Osterweiterung um 208, bei den Fliesenlegern um 307 und bei den Parkettlegern um 109 Prozent zugenommen. Gleichzeitig sank die Zahl der Betriebe mit Meistervoraussetzung um rund ein Prozent.
Von den Neugründungen in den zulassungsfreien Handwerken entfallen 51 Prozent auf Ausländer. Eine große Zahl von neuen EU-Einwohnern, die Polen stehen mit 30 Prozent, in München sogar mit 45 Prozent, an erster Stelle, lassen sich hier in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen und werden dann wirtschaftlich tätig. Bestimmte Indizien ¿ viele geben die gleiche Wohnadresse an, es sind kaum Namens- geschweige denn Firmenschilder vorhanden ¿ und inzwischen auch die Ergebnisse der Kontrollen auf Baustellen deuten darauf hin, dass viele dieser Leute unselbständig auf dem Bau tätig sind. Damit sind sie Scheinselbständige, also illegal tätig.
Der EU-Erweiterungsvertrag sieht für die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Übergangsfrist von insgesamt bis zu sieben Jahren vor, die Niederlassungsfreiheit ist dagegen sofort am 1. Mai 2004 wirksam geworden. Deshalb wählen viele den Weg als Unternehmer, um in Deutschland arbeiten zu können. Traublinger: "De facto sind sie aber oft nur für einen Auftraggeber tätig und damit genauso zu beurteilen wie Arbeitnehmer. Dass dies häufig ohne soziale Absicherung, bei extrem niedrigen Löhnen und unter Zwischenschaltung von "Schleppern" passiert, ist ein zusätzlicher sozialer und ordnungsrechtlicher Skandal."
Für die Eintragung bei den Kammern wird vermehrt von der Konstruktion der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Gebrauch gemacht - auch bei Anlage A-Berufen -, wo beispielsweise eine BGB-Gesellschaft mit 20 und mehr Osteuropäern als Gesellschaftern und einem Betriebsleiter, der die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, auftritt. Damit würden neue Möglichkeiten zum Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ausgeschöpft, denen man momentan nur sehr wenig entgegensetzen könne, betonte der Handwerkskammerpräsident. "Für unsere Handwerker, Arbeitnehmer wie Selbständige, bedeutet dies, dass eine enorme und aus Kostengründen niemals im Wettbewerb zu schlagende Konkurrenz entsteht, die das einheimische Handwerk gefährdet", so Traublinger.
Hinzu komme noch, dass 85 Prozent der bei diesen zulassungsfreien Handwerken neu eingetragenen Betriebsinhaber keinerlei nachgewiesene Qualifikation haben. Es liege auf der Hand, dass hier eine Dequalifizierung und ein Abbau des Leistungsniveaus drohten, die der bewährten Handwerksqualität schweren Schaden zufügen würden. Traublinger: "Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, wenigstens einen Teil der Fehler bei der Reform der Handwerksordnung zurückzunehmen und bei den von der Meistervoraussetzung entbundenen Berufen eine Mindestqualifikation, etwa in Form der Gesellenprüfung, einzuführen."
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- Pressemitteilung vom 11. Mai 2005 (
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online seit 11. Mai 2005, aktualisiert am 11. Mai 2005
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