Maurer/in

maurer

Qualität aus Stein
Bauwerke sollen ästhetisch und von möglichst langer Lebensdauer sein. Um dieses zu verwirklichen, wird ein "Fachmann" - der Maurer - benötigt, der kreative, aber auch funktionelle und handwerkliche Fähigkeiten besitzt. 

Allrounder gefragt
Das Tätigkeitsfeld des Maurers erstreckt sich vom Betonieren der Kellerfundamente bis zum Verputzen der Wände. Kenntnisse über die Eigenschaften künstlicher und natürlicher Steine wie Ziegel, Kalksandsteine, Bimssteine, Betonsteine sowie Gipskartonplatten sind die Grundlagen. Ergänzt und erweitert werden diese durch den fachgerechten Umgang mit Kalk- und Putzmörtel, der den Bauwerken die notwendige Stabilität gibt. Das Montieren von Fertigteilen nach speziellen Ausführungsplänen rundet das Berufsbild ab.

Vom Maurer wird neben technischem Verständnis und handwerklichem Geschick auch räumliches Vorstellungsvermögen erwartet.

In der Grundbildung werden auch die folgenden Berufe eingeladen: Straßenbauer, Fliesenleger, Trockenbauer 

Überbetriebliche Lehrgänge im Maurerhandwerk - Kurstermine

Kursplanung 2011/2012 - Stand 09.11.2011

Zu den überbetrieblichen Ausbildungsinhalten

Grundbildung
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3)
Herstellen von Baukörpern aus künstlichen Steinen (§ 5 Nr. 12)
Herstellen und Verarbeiten von Putzen (§ 5 Nr. 14)
Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen (§ 5 Nr. 10)
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 11)
Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9)
Herstellen von Estrichen (§ 5 Nr. 15)
Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten (§ 5 Nr. 16)
Herstellen von Bauteilen in Trockenbau (§ 5 Nr. 17)
Herstellen von Verkehrswegen (§ 5 Nr. 19)
 
Fachstufe
Durchführung von Messungen (§ 5 Nr. 11)
Herstellen von Baukörpern aus Steinen (§ 5 Nr. 11)
Einbauen von Dämmungen für Wärme- und Kälteschutz (§ 5 Nr. 13)
Herstellen von Putzen (§ 5 Nr. 14)
Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 5 Nr. 21)
Lesen und Anwenden von Zeichnungen (§ 5 Nr. 21)
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 11)
Herstellen von Estrichen (§ 5 Nr. 15)
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahl (§ 23 Nr. 7)
Herstellen von Baukörpern aus Steinen (§ 23 Nr. 8)

Downloads

online seit 12. Feb 2007, aktualisiert am 10. Nov 2011

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Gottlieb Baumgartner
Ausbildungsmeister

Tel. 0881 9333-23 oder 0881 9248379
Fax 0881 41206 oder 0881 9248423
gottlieb.baumgartner@hwk-muenchen.deE-Mail
gottlieb.baumgartner@hwk-muenchen.de

Ansprechpartner

Manfred Schiffer
Ausbildungsmeister

Tel. 0881 9333-23 oder 0881 9248379
Fax 0881 41206 oder 0881 9248423
manfred.schiffer@hwk-muenchen.deE-Mail
manfred.schiffer@hwk-muenchen.de

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld