Info-Flyer zu den erhöhten Ist-Versteuerungsgrenzen zum 1. Juli 2009
Mit dem sog. "Bürgerentlastungsgesetz" wird zum 1. Juli 2009 die Umsatzgrenze für die Anwendung der sog. Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer auf bundeseinheitliche 500.000 Euro festgelegt.
Ab dem 1. Juli 2009 können Betriebe in den alten Bundesländern formlos bei ihrem Betriebsstättenfinanzamt den Übergang zur Ist-Versteuerung nach den neuen, erhöhten Grenzen beantragen. Für die alten Bundesländer gilt: Hat der Jahresumsatz im Jahr 2008 mehr als 250.000 Euro, aber nicht mehr als 500.000 Euro betragen, ist die Anwendung der Ist-Versteuerung ab dem Voranmeldungszeitraum Juli 2009 möglich. Danach muss die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn der Auftraggeber die Rechnung beglichen hat.
Die Maßnahme ist befristet bis zum 31. Dezember 2011.
Ein Flyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks informiert über die neuen Regeln und ihre Umsetzung in der Praxis.
Downloads
- Umsatzsteuer: Einheitliche Grenze für die Ist-Versteuerung ab 1. Juli 2009 (
967 kB) - Ist-Versteuerung (Bestellformular) (
214 kB)
online seit 02. Jul 2009, aktualisiert am 18. Nov 2010
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