Prüfung der Gültigkeit der Wahl der Mitglieder der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 27.05.2009 gemäß § 100 Abs. 1 HwO i.V.m § 8 der Kammersatzung die Gültigkeit der Wahl der Kammermitglieder von Amts wegen geprüft und festgestellt. Das Ergebnis wird hiermit nochmals bekanntgemacht.
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online seit 03. Jun 2009, aktualisiert am 03. Jun 2009
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