Umweltpakt Bayern
Umweltpakt Bayern
Am 18. November 2010 wurde der Umweltpakt Bayern bereits zum dritten Mal verlängert. Mit der Fortschreibung des Paktes wird die Spitzenstellung Bayerns im kooperativen Umweltschutz weiter ausgebaut. Fortschritte im vorsorgenden Umweltschutz werden verstärkt erzielt und die Standortattraktivität Bayerns im Wettbewerb mit den Regionen wird weiter verbessert.
Der "Umweltpakt Bayern - Nachhaltiges Wirtschaften im 21. Jahrhundert" ist auf eine breite Beteiligung ausgerichtet. Bereits heute nehmen rund 4000 bayerische Unternehmen, darunter ein erheblicher Anteil Handwerksunternehmen, am Umweltpakt teil. Teilnehmen am Umweltpakt Bayern kann jedes Einzelunternehmen, das in Bayern eine freiwillige Umweltschutzleistung erbringt, die den Inhalten und Zielsetzungen des Umweltpaktes entspricht.
Die Teilnahme bringt eine Reihe von Vorteilen:
- Sie dürfen das offizielle Logo "Umweltpakt Bayern" in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden und haben damit die Möglichkeit, etwa gegenüber Lieferanten, Kunden und Behörden, Ihr besonderes Umweltengagement zu dokumentieren.
- Die Geschäftsstelle Umweltpakt Bayern beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stellt Ihr Unternehmen und Ihre Umweltleistung in eine aktuelle Teilnehmerliste ins Internet. Damit hat jeder Internetbenutzer die Möglichkeit, sich einen umweltfreundlich wirtschaftenden Betrieb in seiner näheren Umgebung zu suchen.
- Sie erhalten Informationen zum Umweltpakt Bayern sowie zu aktuellen Veranstaltungen und Maßnahmen, mit denen Sie die Umweltleistung Ihres Betriebes weiter optimieren und Kosten einsparen können.
Teilnahmemöglichkeiten
Die kostenlose Teilnahme am Umweltpakt Bayern kann mit verschiedenen Möglichkeiten erreicht werden. Dies sind:
- Kriterienlisten für bestimmte Gewerke (siehe unten)
- Durchführung einer 3-Tages-Umweltberatung nach den Maßgaben des Bayerischen Umweltberatungsprogramms
- Teilnahme am Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe - QuB
- Einführung eines Umweltmanagementsystem nach Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS)
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Umweltberater Ihrer Handwerkskammer zur Verfügung.
Downloads
- Umweltpakt Kriterienliste 2010 Bäckerhandwerk.pdf (
48 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Brauerhandwerk.pdf (
43 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Dachdeckerhandwerk.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Elektrohandwerk.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Friseurhandwerk.pdf (
46 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Gebäudereiniger.pdf (
42 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 KFZ-Handwerk.pdf (
46 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Landmaschinenmechanik.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Malerhandwerk.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Metallhandwerk.pdf (
46 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Metzgerhandwerk.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Müllerhandwerk.pdf (
48 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Schreinerhandwerk.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Schuhmacherhandwerk.pdf (
46 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 SHK-Handwerk.pdf (
51 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Textilreinigerhandwerk.pdf (
41 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 Zimmererhandwerk.pdf (
47 kB) - Umweltpakt Kriterienliste 2010 gewerkübergreifend.pdf (
47 kB)
online seit 12. Jan 2005, aktualisiert am 06. Mai 2011
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