Fördermöglichkeiten

Fachkräfte, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, z. B. selbständiger Handwerksmeister, Betriebswirt (HW) vorbereiten, erhalten einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll somit zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen.

Damit Lehrjahre wieder mehr zu "Wanderjahren" werden, fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Mobilitätsberatungsstellen bei den Handwerkskammern. Auf den Websiten der Mobilitätsberatungsstelle finden Sie auch aktuelle Praktikumsstellen und Neuigkeiten.

Besonders erfolgreiche Gesellen können ein Stipendium zur Förderung beruflicher Weiterbildung erhalten. Die wichtigsten Details werden im Folgenden dargestellt.

Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit die Kosten für eine Weiterbildung, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Einige unserer Weiterbildungsmaßnahmen sind für die Förderung mittels Bildungsgutschein zugelassen.

Mit der so genannten "Bildungsprämie" wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern. Die Zuwendung beträgt max. 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren, jedoch max. 500 Euro. Hier geht es zum Kursangebot und zur Übersicht der Bildungszentren.
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