Begabtenförderung

© Yuri Arcurs - Fotolia.com / © Yuri ArcursLupe
© Yuri Arcurs - Fotolia.com / © Yuri Arcurs

Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen bei der beruflichen Weiterqualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Wer kann gefördert werden?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich in ihrem Beruf oder mit fachübergreifenden Weiterbildungen entwickeln wollen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Bewerbung erfüllen: 

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
  • Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen: 

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden,
  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht (z.B. Landessieg beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks),
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

Maßgeblich sind die Förderrichtlinien.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt oder Fachwirt,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel

Maßgeblich sind die Förderrichtlinien. 

Wie lange und in welcher Höhe wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium läuft über drei Kalenderjahre hinweg (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme und endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen (gültig ab 1. Januar 2012). Sie tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, der jedoch Ihren Gesamtförderbetrag von 6.000 EUR nicht schmälert.

Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Maßgeblich sind die Förderrichtlinien.

Wo und wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie Ihre Ausbildung im oberbayerischen Handwerk absolviert haben, Ihr Lehrvertrag also bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an uns.

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Sie klären anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Falls ja, füllen Sie den „Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm“ aus.
  • Senden Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses Ihrer Ausbildung (Gesellenbrief), einer Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule und einer aktuellen Arbeitsbescheinigung (formlos vom Arbeitgeber oder eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) an

Handwerkskammer für München und Oberbayern
Begabtenförderung
Max-Joseph-Str. 4
80333 München

  • Die Handwerkskammer entscheidet zur angegebenen Frist über Ihre Aufnahme und informiert Sie über das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

In aller Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, was ein Auswahlverfahren erforderlich macht. Daher können leider nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.

Den Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung Berufliche Bildung können Sie bei Ihrer Handwerkskammer anfordern oder alternativ hier downloaden.

Bei Fragen zur Begabtenförderung steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Susanne Böhm (Telefon: 089 5119-262) gerne zur Verfügung.

Bewerbungsfristen
Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss bis zum 30. November eines Jahres vorliegen. Die Auswahl und Aufnahme der neuen Stipendiaten erfolgt dann jeweils im Januar des Folgejahres.

Achtung: Ein zusätzlicher Aufnahmetermin für 2012 findet im Juli statt. Der Antrag auf Aufnahme für Juli 2012 muss uns bis zum 15. Juni 2012 vorliegen.

Downloads

online seit 20. Dez 2004, aktualisiert am 18. Apr 2012

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Susanne Böhm

Telefon 089 5119-262
Fax 089 5119-317
susanne.boehm@hwk-muenchen.deE-Mail
susanne.boehm@hwk-muenchen.de

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld

Kundenlogin

Logo Imagekampagne
AppZubi - Lehrstelle in der Tasche
© Nerlich Images - Fotolia.com (14395862)