Was ist die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Wie ist die Handwerkskammer organisiert?
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 75 Personen besteht. 50 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 25 die Arbeitnehmer. Von diesen Mitgliedern werden 63 direkt gewählt und 12 von der Vollversammlung zugewählt. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 12 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Seite aktualisiert am 20. Mai 2011, online seit 16. März 2006
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