Ausbildungsleistung
Das Handwerk nimmt seine Verantwortung für die Ausbildung des Berufsnachwuchses in besonderem Maße wahr. Die Ausbildung erfolgt im sogenannten "dualen System". Der Lehrling erhält eine praktische Ausbildung im Handwerksbetrieb, ergänzt und abgerundet durch überbetriebliche Maßnahmen, die an den Bildungszentren des Handwerks durchgeführt werden. Die fachtheoretischen Grundlagen sowie allgemeinbildende Fächer werden an der Berufsschule vermittelt. Das duale System hat sich durch die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis bewährt.
Angesichts des rasch voranschreitenden wirtschaftlichen und technischen Wandels und der großen Bedeutung der Qualifikation der Arbeitskräfte spielen Fort- und Weiterbildung im Handwerk eine wichtige Rolle.
Zweifellos nimmt die Meisterprüfung im Handwerk eine zentrale Stellung ein. Im Rahmen der Meisterfortbildung werden nicht nur umfangreiche praktische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse im jeweiligen Beruf vermittelt, sondern darüber hinaus grundlegendes betriebswirtschaftliches und berufspädagogisches Wissen. Der Meistertitel steht im Handwerk für die hohe Qualität der Arbeit, für leistungsfähige Betriebe und für ein hohes Niveau der Ausbildung im Handwerksbetrieb.
In den 41 zulassungspflichtigen Handwerken, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind, ist die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für die Berechtigung, dieses Handwerk selbständig auszuüben und Lehrlinge auszubilden. Dies gewährleistet eine hohe Qualität der Arbeit (Verbraucherschutz) und der Ausbildung in diesen Gewerken. In den 53 zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1 kann der Meistertitel als besonderes Gütesiegel freiwillig erworben werden.
Seite aktualisiert am 09. Mai 2011, online seit 16. März 2006
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