Was Sie über öffentliche Förderkredite wissen sollten

Mehr Informationen zu Öffentlichen Förderkrediten finden sie auch auf den Internetseiten der öffentlichen Banken:

 

Wesentliche Merkmale

  • In der Regel günstigerer Zinssatz
  • Tilgungsfreie Anfangsjahre
  • Festzinssatz über die gesamte Laufzeit
  • In der Regel vorzeitige Rückzahlung möglich
  • In der Regel jederzeitige Sondertilgungen möglich

 

Wesentliche Voraussetzungen für die Beantragung

  • Finanzierungszusage der Hausbank
  • Fachliche Qualifikation des Existenzgründers
  • Kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers
  • In der Regel Haupterwerb, keine nebenberufliche Tätigkeit
  • Auf Dauer angelegte Vollexistenz
  • Antragstellung vor Investitions-/Vorhabensbeginn, dazu zählen z. B.:
    • Bestellung/Lieferung von Investitionsgütern
    • Abschluss eines Beteiligungsvertrages
    • Abschluss eines Übernahmevertrages
    • Abschluss eines Grundstück-Kaufvertrages
    • Abschluss eines Pachtvertrages

 

Nicht förderschädlich sind z. B.:

  • Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung usw.
  • Abschluss eines Mietvertrages
  • Abschluss eines Gesellschaftsvertrages

Seite aktualisiert am 10. Mai 2011online seit 23. Dezember 2004

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