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Umsatzsteuer - Korrekter Leistungszeitpunkt ist ein Muss auf jeder Rechnung

Seit 1.Januar 2004 ist das Vorhandensein aller Pflichtangaben auf einer Rechnung - wie z. B. der Leistungszeitpunkt - Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Stand: Januar 2006

Merkblatt "Angabe des Leistungszeitpunktes in Rechnungen"  PDF-Datei [150kB]
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