Umsatzsteuer - Korrekter Leistungszeitpunkt ist ein Muss auf jeder Rechnung

Seit 1.Januar 2004 ist das Vorhandensein aller Pflichtangaben auf einer Rechnung - wie z. B. der Leistungszeitpunkt - Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Stand: Januar 2006

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online seit 24. Jan 2006, aktualisiert am 15. Feb 2011

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