Umsatzsteuer - Korrekter Leistungszeitpunkt ist ein Muss auf jeder Rechnung
Seit 1.Januar 2004 ist das Vorhandensein aller Pflichtangaben auf einer Rechnung - wie z. B. der Leistungszeitpunkt - Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Stand: Januar 2006
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online seit 24. Jan 2006, aktualisiert am 15. Feb 2011
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