Umsatzsteuer

Die vielen unterschiedlichen nationalen Steuersysteme sind nur sehr schwer harmonisierbar. Die Umsatzsteuersätze innerhalb der EU bewegen sich zwischen 15 und 25 %.

Die Entrichtung der Umsatzsteuer hängt im Wesentlichen davon ab, ob es sich um die Verrechnung einer Lieferung bzw. einer Leistung innerhalb oder außerhalb der EU handelt.

Durch die Entstehung eines gemeinsamen Binnenmarktes der EU am 01.01.1993 ist die Abwicklung der Zoll- und Steuerformalitäten an den Binnengrenzen abgeschafft worden. Deshalb sind die Unternehmen nun verpflichtet eine vierteljährliche Meldung über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis abzugeben.

Bei der Steuererhebung gilt nach wie vor das Bestimmungslandprinzip, dass heißt der deutsche Unternehmer kann umsatzsteuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern. Der Endkunde muss in seinem Land die Umsatzsteuer bezahlen.

Voraussetzungen für die umsatzsteuerfreie Lieferung ins EU-Ausland sind, dass

  • sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Art "Binnenmarktpass" für die Ware besitzen
  • die Ware in den anderen Mitgliedstaat auch tatsächlich befördert wurde
  • der Abnehmer Unternehmer ist und für diese Lieferung vorsteuerabzugsberechtigt ist

Achtung: Diese vereinfachte Darstellung gilt nicht für die Dienstleistungserbringung im Ausland. Bitte kontaktieren für Ihren individuellen Fall die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer oder Ihren Steuerberater.

Seite aktualisiert am 01. März 2005online seit 23. Februar 2005

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