Mitgliedschaft

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.

Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied seiner Handwerkskammer. Nur mit dieser Pflichtmitgliedschaft ist es den Handwerkskammern möglich, als Sprecher des gesamten Handwerks aufzutreten

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