Mitgliedschaft
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied seiner Handwerkskammer. Nur mit dieser Pflichtmitgliedschaft ist es den Handwerkskammern möglich, als Sprecher des gesamten Handwerks aufzutreten

Alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung für Existenzgründer

Die ersten Schritte in die Selbständigkeit sind schwierig und sollten gut geplant werden. Je besser Ihre Startposition ist, desto schneller sind Sie als Unternehmer erfolgreich...
Dieses Merkblatt gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihren eigenen Betriebsstandort überprüfen können.
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