CE-Kennzeichnung

Informationen zu EU-Richtlinien und zur Produktsicherheit

Will ein Handwerksbetrieb eine Maschine nach Frankreich verkaufen oder ein Orthopädietechniker Bandagen für Kunden in Österreich herstellen, stehen beide vor der Frage, ob und womit sie ihre Produkte kennzeichnen müssen. In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder die Begriffe "CE-Kennzeichnung" und "Konformitätserklärung" auf.

Lesen Sie im Folgenden was grundsätzlich dahinter steckt und was allgemein beachtet werden muss. Um Ihnen das Lesen zu erleichtern, haben wir den Artikel in vier Kapitel untergliedert. 

Neues Produktsicherheitsgesetz tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft
Am 11. November 2011 wurde im Bundesgesetzblatt das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) veröffentlicht. Das ProdSG (vollständig: "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt") tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) als zentrale Sicherheits- und Inverkehrbringungsvorschrift für Produkte ab.

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Teil eines Artikelgesetztes "über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" vom 08.11.2011. Notwendig wurden die Novellierungen im deutschen Recht aufgrund aktueller europäischer Rechtsvorschriften über die Akkreditierung und Marktüberwachung und neuer Anforderungen an die Sicherheit bestimmter Produkte.

Für Handwerksbetriebe ergeben sich mit den Reformierungen im Produktsicherheitsrecht und mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz kein grundsätzlicher Handlungsbedarf bzw. keine gravierenden Änderungen. Allerdings müssen Betriebe, die in ihren technischen Unterlagen (z.B. Dokumentationen, Betriebs- und Montageanleitungen) oder sonstigen Erklärungen insbesondere Bezug auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und dessen Verordnungen (GPSGV) nehmen, diese zum 1. Dezember 2011 auf die neue Rechtsvorschrift (ProdSG) und deren Verordnungen (ProdSV) umstellen und entsprechend anpassen.

Weitere Informationen zu diesem umfangreichen Thema erhalten Sie bei Ihrer technischen Beratung.

Übrigens: Interessante und sehr informative Broschüren zu dem Thema EU-Richtlinien, CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) hier kostenlos in der jeweils aktuellen Fassung zum Herunterladen zur Verfügung.


Weiterführende Links:
CE-Kennzeichnung: Informationen der Europäischen Kommission (deutsch)
EU-Richtlinien mit CE-Pflichten: Übersicht der Europäischen Kommission (englisch/deutsch)
Europäische (harmonisierte) Normen: Übersicht und Informationen der Europäischen Kommission (englisch/deutsch)
Produkt- und Gerätesicherheit: Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Downloads

online seit 10. Jan 2005, aktualisiert am 18. Nov 2011

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