Ehrenurkunden & Auszeichnungen

Ehre, wem Ehre gebührt!

Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk ein ganz herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweigs und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet.

Ehrenurkunden

1. Für Betriebsjubiläen
Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung.
Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

2. Für Arbeitsjubiläen
In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammern. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

3. für Ehrenamtsträger
Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.

Auszeichnungen
Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.

Voraussetzungen
Bei den Handwerkskammern gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen, die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung oder Auszeichnung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.

Anträge
Zur Beantragung einer Ehrenurkunde oder Auszeichnung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer!

online seit 03. Sep 2008, aktualisiert am 28. Mrz 2012

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