Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft räumt den Bürgern ein Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission ein.
Das Merkblatt im Download soll die Regeln für den Zugang zu den Dokumenten in zusammengefasster Form darlegen. Die vollständige Broschüre "Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission - Gebrauchsanleitung, 2002" können Sie in Luxemburg, beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft (www.eur-op.eu.int) oder bei der Vertretung der Europäischen Kommission in München (eu-de-muenchen@cec.eu.int) beziehen.
Downloads
- Merkblatt Zugang zu EU-Dokumenten (
52 kB)
online seit 01. Mrz 2005, aktualisiert am 29. Aug 2007
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