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Export in Nicht-EU-Staaten

Bei der reinen Warenlieferung in einen Staat außerhalb der EU (Drittland) sind gewisse Zollformalitäten zu beachten. Zunächst muss der Warenwert Ihrer Lieferung bestimmt werden, von der die Notwendigkeit einer Ausfuhranmeldung abhängt.

Mit der genauen Warentarifnummer (erste sechs Stellen) Ihrer Ware können Sie in der Zollinfodatenbank der EU den Zolltarif des jeweiligen Staates erfahren.
mkaccdb.eu.int

Sofern Ihnen Ihre Warentarifnummer nicht bekannt ist, kann diese beim Zoll erfragt werden.

Für bestimmte Produkte oder Lieferung in spezielle Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de) prüft, ob es sich bei Ihrer Ware um Güter handelt, die Beschränkungen oder gar Ausfuhrverboten unterliegen.

Die EU hat mit einer Vielzahl von Drittstaaten Freihandels-, Präferenz-, Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen geschlossen, die eine zollbegünstigte oder gar zollfreie Einfuhr in ein Drittland ermöglichen. Hierfür benötigen Sie jedoch eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung.

 

Bitte beachten Sie: 

Ab 1. Juli 2009 ist die elektronische Zollanmeldung verpflichtend. Der Link zur Internet-Zollanmeldung lautet: zoll.de

Merkblatt Lieferantenerklärung  PDF-Datei [35kB]
Merkblatt Wertgrenzen Zoll  PDF-Datei [33kB]
Merkblatt Export und Proformarechnung  PDF-Datei [80kB]
Merkblatt Exportkontrolle BAFA  PDF-Datei [105kB]
Merkblatt Vorübergehende Ausfuhr von Waren (Carnet A.T.A.)  PDF-Datei [36kB]
Merkblatt Incoterms  PDF-Datei [115kB]
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