Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
Der Handwerker ist Dienstleister. Handwerker aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der handwerklichen Tätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, d. h. dieser
- informiert über die notwendigen Formalitäten und
- nimmt auf Wunsch des Handwerkers die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z. B. zu:
- Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten
- Kontaktdaten der zuständigen Behörden
- im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
- unterstützende Verbände und Organisationen.
Der Handwerker kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Handwerker über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren.
Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.
Voraussetzungen
Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Lichtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss den Sitz in einem dieser Staaten haben bzw. dort gegründet worden sein.
Von der Richtlinie sind das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.
Rechtsgrundlagen
Art. 6 ff. der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG L 376/36)
Hier finden Sie Informationen und Formulare zum Einheitlichen Ansprechpartner (EAP):
Ihre Ansprechpartner für München und Oberbayern
Zur Eintragung in die virtuelle Handwerksrolle gehen Sie bitte auf hwk-muenchen.de/handwerksrolle-online.
Weiterführende Themen
Downloads
Seite aktualisiert am 27. August 2012, online seit 15. Dezember 2009
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Wege ins Handwerk
- Für Auszubildende
- Für Ausbildungsbetriebe
- Lehrstellenradar 2.0
- Berufsorientierung
- Macher gesucht!
- Bildungszentren
- Berufsanerkennung
- Ansprechpartner
- Weiterbildung
- Der Weg zum Meister
- Studium
- Fördermöglichkeiten
- Weiterbildungsberatung
- Weiterbildungskurse
- Bildungszentren
- Beratung
- Existenzgründung
- Betriebsführung
- Recht
- Technik, Technologie & Innovation
- Umwelt & Energie
- Außenwirtschaft
- Formgebung & Denkmalpflege
- Ausbildungsberatung
- Weiterbildungsberatung
- Beraterhaus Ingolstadt
- Formulare & Downloads
- Handwerk regional
- Das Handwerk
- Handwerksorganisation
- Konjunkturberichte
- Standortfragen
- Verkehr
- Landes- & Kommunalpolitik
- Wirtschaftliche Einrichtungen
- Links zu weiteren Organisationen
- Über uns
- Informationen zur Handwerkskammer
- Zahlen, Daten, Fakten
- Positionen
- Organe & Ehrenamt
- Rechtsgrundlagen
- Ausschreibung von Bauleistungen
- Besondere Services der Kammer
- Initiative handwerkskammer.de
- Europapolitik
- Internationale Partnerschaften
- Handwerk und eGovernment
- Kampagnen
- FAQs
- Karriere
- Kontakt, Anfahrtsplan
- Impressum


70 kB)