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Johanna Mühlbauer / Fotolia.com

Berufsanerkennungsverfahren

Das Anerkennungsgesetz, also das  Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei, indem es Transparenz über ausländische Qualifikationen schafft.

Die Integration von Migranten und Migrantinnen in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität.

Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation.

Die Handwerkskammer ist die zuständige Stelle, wenn Sie in München und  Oberbayern arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten. 

 

Andreas Anschütz

Anerkennungsgesetz

Telefon 089 5119-314

Fax 089 5119-392

andreas.anschuetz--at--hwk-muenchen.de

Maja Trinkl

Anerkennungsgesetz

Telefon 089 5119-229

maja.trinkl--at--hwk-muenchen.de

 

Doreen Konnert

Anerkennungsgesetz

Telefon 089 5119-264

Fax 089 5119-392

doreen.konnert--at--hwk-muenchen.de

Simone Ebhardt

Anerkennungsgesetz

Telefon 089 5119-269

Fax 089 5119-392

simone.ebhardt--at--hwk-muenchen.de



Was ist für eine Gleichwertigkeitsprüfung zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin!

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 5119-264 oder -353 oder per E-Mail an berufsanerkennung@hwk-muenchen.de



Bitte bringen Sie diese Unterlagen zur Beratung mit:

  • Ausweis oder Pass
  • Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache
  • Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrungen in deutscher Sprache
  • Tabellarische Auflistung Ihrer Berufserfahrungen, absolvierten  Ausbildungsgänge, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache und im Original.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt sein müssen.



Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung

Zum Start des Verfahrens stellen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung. Dies ist auch im Anschluss an unsere Beratung möglich. Das ausfüllbare Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite. Sie können den  Antrag hier auch elektronisch stellen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Vorabberatung in Anspruch zu nehmen.

Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?

Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer erworbenen Berufsqualifikation und der aktuellen deutschen Berufsqualifikation bestehen. 



Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?

  • Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer deutschen Gesellen- oder Meisterprüfung. 
  • Wenn Sie eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen haben, können Sie die fehlenden Teile durch Ausgleichsmaßnahmen nachholen. Gerne hilft Ihnen dabei unsere Beratungsstelle individuell weiter.


Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren

Zur schnelleren Beschäftigungsaufnahme von Personen aus Drittstaaten, kann das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren genutzt werden. Zu den Voraussetzungen finden Sie Informationen und Kontakte bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) sowie dem KVR München.



Was kostet das Verfahren? 

  • Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen oder von einem Träger der Sozialversicherung zu übernehmen.
  • Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und das Erstellen des Bescheides ist ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro in der Gebührenordnung der Handwerkskammer festgelegt.
  • Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Nachweise eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, um Ihre Kompetenzen festzustellen, werden die dadurch entstehenden Kosten als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Informationen zum Annerkennungszuschuss erhalten Sie hier.


Weiteres Verfahren

Wenn Sie nach Rücksprache den Antrag nach dem bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz  stellen möchten, nutzen Sie bitte folgende Unterlagen: Informationsblatt und Antrag.



Das Verfahren als Audiobeitrag

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Die Handwerkskammer für München und Oberbayern beteiligt sich am Regionalen Beratungsnetzwerk Bayern - MigraNet.

Als Teil des bundesweiten Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) arbeitet MigraNet für die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrant/innen.

Karte des Landesnetzwerks
Karte des Landesnetzwerks



 

Regionales Beratungsnetzwerk Bayern - MigraNet
Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH
Telefon: 0821 90799-0 | Fax: 0821  90799-11
migranet.org | tuerantuer.de | netzwerk-iq.de





Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung wird finanziert von

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In Kooperation mit

Bundesministerium für Bildung und Forschung

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