Sie haben ein offiziell aussehendes Schreiben bekommen und sollen nur schnell Ihre Adressdaten überprüfen?Achtung Abzocke
In solchen Fällen rät die Handwerkskammer zur Vorsicht. Möglicherweise stammt das Schreiben von einer Firma, die Sie damit zu einem teuren Vertragsschluss verleiten will. Betroffene sollten das Kleingedruckte genau durchlesen und sich im Zweifelsfall fachlichen Rat bei den Ansprechpartnern der Handwerkskammer einholen.
Insbesondere bei Schreiben von scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen ist Vorsicht geboten. Die Anschreiben dieser Firmen sind häufig als Erfassungsbogen mit Daten des Adressaten aufgemacht, die er ergänzen oder korrigieren und dann unterschrieben zurücksenden soll. Tatsächlich verbergen sich im Kleingedruckten aber häufig monatliche Zahlungspflichten und mehrjährige Vertragslaufzeiten, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern.
Reagiert der Angeschriebene nicht, erhält er von einigen Firmen Mahnungen, in denen er unter Fristsetzung zur Einsendung aufgefordert wird. Dadurch wird bei dem Betroffenen der irrige Eindruck erweckt, er sei verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren.
Eine Variante dieses Geschäftsgebarens ist die Übersendung von Rechnungen mit Zahlungsaufforderung, die den unzutreffenden Eindruck erwecken, es sei bereits ein Vertrag zustande gekommen.
Der Werbeeffekt eines etwaigen Eintrags in solche Verzeichnisse sollte in jedem Fall genau überprüft werden. Meist landen die Daten in einem Adressgrab, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zu den geforderten Preisen steht.
Betroffene Handwerksbetriebe sollten im Zweifelsfall fachlichen Rat bei den Experten der Handwerkskammer einholen.
Ansprechpartner
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht Telefon 089 5119-489 Fax 089 5119-208
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht Telefon 089 5119-258 Fax 089 5119-208
Stand: Juli 2012