Informationen über Baubestimmungen, Nachweisberechtigungen und NutzungsänderungenBauordnung und Baubestimmungen

Bei jeder Art von Baumaßnahme müssen bauliche Bestimmungen eingehalten werden. Für Handwerksbetriebe sind dabei vor allem die bautechnischen Vorschriften relevant. Dies betrifft nicht nur Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes bei der Ausführung von Bauaufträgen. Wenn ein Handwerksbetrieb selbst neu bauen, seine Werkstätten erweitern oder Betriebsräume umbauen möchte, steht er vor der Frage nach den bautechnischen Vorschriften. Aber nicht nur die Baumaßnahme als solche, sondern auch die Anmietung oder Pachtung von Räumlichkeiten für eine Existenzgründung oder durch ein anderes Handwerksgewerk kann entsprechend der vorgesehenen Nutzung neue bautechnische Anforderungen an diese nach sich ziehen. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet in Bayern als Landesgesetz die Bayerische Bauordnung (kurz: BayBO).

Die oberste zuständige Baubehörde ist in Bayern die Oberste Baubehörde (OBB) mit Sitz im Bayerischen Staatsministerium des Innern (StMI).

Für den Vollzug der Bauordnung und die Überwachung und Beaufsichtigung ihrer Anforderungen und Vorschriften zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, das heißt die Landratsämter oder die Bauämter der kreisfreien Städte, außerdem sind es auch bestimmte Große Kreisstädte und kreisangehörige Gemeinden. Für München ist für das Stadtgebiet die Lokalbaukommission (LBK) im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, hingegen ist für den Landkreis München das Landratsamt München zuständig.

Nachfolgend informieren wir Sie über wichtige Aspekte der baurechtlichen Vorschriften, der technischen Baubestimmungen, des Bauvorlagerechts und der bautechnischen Nachweise sowie über einige Punkte, die vor allem bei der Anmietung und Pachtung von gewerblich und beruflich genutzten Räumen im Zusammenhang mit der Bayerischen Bauordnung immer wieder für Unklarheit sorgen (Nutzungsänderung, Zweckentfremdung).
Um Ihnen das Lesen zu erleichtern, haben wir den Artikel in drei Kapitel aufgeteilt.

Kapitel 1: Gesetzliche Grundlagen für Bauvorhaben in Bayern
Kapitel 2: Bauvorlagen und Bautechniknachweise und deren Erstellung
Kapitel 3: Nutzungsänderungen und Zweckentfremdung

Bei Fragen zu dieser Thematik können Sie sich gern an die unten genannten Ansprechpartner der Technischen Beratung wenden.

Weiterführende Links:
Baurecht und Bautechnik in Bayern: Informationen der Obersten Baubehörde (OBB)
Bauantragsformulare: Zusammenstellung des Bayerischen Innenministeriums (StMI)
Bürgerservice "Datenbank BAYERN-RECHT online" (Bayerische Gesetze und Verordnungen kostenfrei im Internet)
Lokalbaukommission (LBK) der Stadt München
Landratsamt des Landkreises München (ohne Stadtgebiet München)

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Rudolf Fischer

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