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Handwerkskammer für München und Oberbayern

BHT zum Bleiberecht

Bayerisches Handwerk zur Reform des Bleiberechts
Schlagbauer: "Neue Regelung bringt Betriebe kaum weiter"

6. Juli 2015

"Die vom Bundestag beschlossene Reform des Bleiberechts hilft bayerischen Handwerksbetrieben, die Flüchtlinge zur Fachkräftesicherung ausbilden möchten, kaum weiter", betont Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Zwar werde die Duldung künftig für Asylbewerber, die eine Ausbildung absolvieren, für jeweils ein Jahr erteilt, doch dies bedeute für die Betriebe nicht die notwendige und von der Wirtschaft geforderte Rechtssicherheit bzw. Praktikabilität, so Schlagbauer weiter. Auch die Einschränkung, dass die Lehre vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen müsse, erleichtere die Ausbildung von Flüchtlingen im Handwerk nicht. Gleichzeitig äußert Schlagbauer Verständnis dafür, dass die Politik bei der Aufnahme von Asylbewerbern zwischen politisch oder religiös Verfolgten und Wirtschaftsflüchtlingen differenzieren müsse.

"Unsere Betriebe möchten die jungen Flüchtlinge, in die sie während der Ausbildung Zeit und Geld investiert haben, nicht plötzlich durch Abschiebung verlieren", erklärt der BHT-Präsident. Daher hat die bayerische Wirtschaft das sogenannte "3+2-Modell" entwickelt, bei dem auf die Ausbildung noch eine zweijährige Tätigkeit als Fachkraft folgen kann. "Wir müssen den Menschen eine Chance geben, die bei uns Schutz vor Verfolgung suchen. Einerseits kann so die Zahl der unbesetzten Lehrstellen verringert und somit dem Fachkräftemangel erfolgreich begegnet werden, andererseits erleichtert das Erlernen eines Berufs den Flüchtlingen die Integration in Deutschland", sagt Schlagbauer. 2014 konnten im bayerischen Handwerk rund 4.700 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden.

Jens-Christopher Ulrich

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