FAQs
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FAQs



Was ist die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in derHandwerksordnung festgelegt.



Wie groß ist der Kammerbezirk?

Der Bezirk der Handwerkskammer deckt sich mit dem Regierungsbezirk Oberbayern mit rd. 17.500 qkm und über 4.7 Mio. Einwohnern. Der Kammerbezirk umfasst einen vielseitigen und aktiven Wirtschaftsraum mit der Großstadtregion München, größeren Städten wie Ingolstadt und Rosenheim sowie zahlreichen kleinstädtisch und ländlich geprägten Gebieten.



Wie viele Mitglieder vertritt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer vertritt rund 80.000 Betriebe mit knapp 311.000 Beschäftigten, davon knapp 22.000 Auszubildende, und einem jährlichen Umsatzvolumen von gut 50 Mrd. Euro. (2022)



Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.






Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese Berufe sind in derAnlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.



Was ist die so genannte Altgesellenregelung?

Ein Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung.   Eine leitende Stellung setzt nach der Handwerksordnung voraus, dass dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Dies stellt die Handwerkskammer nach § 7 b HwO in einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Arbeitszeugnissen, Stellenbeschreibungen oder sonstigen Nachweisen fest.



Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?

Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die zulassungsfreien Handwerksberufe sind in derAnlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.



Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?

Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in derAnlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgelistet.



Was sind nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks?

Nicht wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind. Diese nicht-wesentlichen Tätigkeiten eines Handwerks, die selbständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, sind im § 1, Abs.2 der Handwerksordnung geregelt.






Wie ist die Handwerkskammer organisiert?

Das zentrale Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, die aus 75 Mitgliedern besteht. 50 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 25 die Arbeitnehmer. Von diesen Mitgliedern werden 63 direkt gewählt und 12 von der Vollversammlung zugewählt. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 9 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.



Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?

Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.



Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?

Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.



Welche Leistungen erbringt die Handwerkskammer?

Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die politische Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder.






Warum erfüllt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben?

Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Handwerks erbracht. Diese Selbstverwaltung hoheitlicher Aufgaben ist deshalb ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.



Was sind hoheitliche Aufgaben?

Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Führung der Lehrlingsrolle und die organisatorische Durchführung von Prüfungen, Wirtschaftsmediation zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.



Was versteht man unter politischer Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.



Was tut die Handwerkskammer im Rahmen der Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch. Aktuelle politische Initiativen sind denPressemitteilungenReden und demGeschäftsbericht zu entnehmen.



Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung:
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche

  • Betriebswirtschaft,
  • Arbeits- und Sozialrecht,
  • öffentliches Recht,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Steuerrecht,
  • Technik, Technologie und Innovation
  • Umwelt,
  • Außenwirtschaft,
  • Formgebung sowie
  • Aus- und Weiterbildung.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unterBeratungAusbildung undWeiterbildung.

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.



Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.