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Handwerkskammer für München und Oberbayern

Handwerkskammer warnt vor dubiosen AnzeigenverkäufernTelefonabzocke - Bei Anruf Betrug

12. Juli 2018

Die Handwerkskammer warnt vor dubiosen Anzeigenverkäufern, die derzeit verstärkt Handwerker kontaktieren. Die Betrüger rufen vor allem in Stoßzeiten bei den Betrieben an und versuchen, die Handwerker in ein Gespräch zu verwickeln. Außerdem drängen sie darauf, das Gespräch mitzuschneiden, um so später die vermeintliche Zustimmung des Handwerkers zu dem Anzeigenkauf belegen zu können. „Die Anrufer bieten Anzeigen in Adressverzeichnissen an. Diese Datenbanken existieren zwar, sind aber oft regelrechte Adressgräber, die niemand kennt und nutzt“, betont Rechtsanwalt Holger Scheiding, der bei der Handwerkskammer die Betriebe rechtlich berät.

Das Problem für die betroffenen Unternehmer: Die Verträge können nicht einfach wiederrufen werden. Die Kammer weist darauf hin, dass Gewerbetreibende im Gegensatz zu Verbrauchern kein Widerrufsrecht bei so genannten „Fernabsatzverträgen“ haben, die per Telefon, Fax oder Internet abgeschlossen werden. Da eine arglistige Täuschung bei solchen „Kaltakquise-Anrufen“ ebenfalls schwer nachzuweisen sei, rät Scheiding: „Am besten sofort auflegen!“

Ein ausführliches Experten-Interview zu diesem Thema finden Sie im folgenden Audiobeitrag „Telefonabzocke“:

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