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Volle Freizügigkeit ab 1. Juli 2015 für Kroaten

Ab 1. Juli 2015 können kroatische Arbeitnehmer in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Darüber hinaus dürfen kroatische Unternehmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden.

Deutschland wird die bis zum 30. Juni 2015 geltende Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige nicht verlängern. Dies beschloss die Bundesregierung am 17. Juni 2015. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 hatte die Bundesregierung für 2 Jahre Übergangsregelungen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit kroatischer Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Anspruch genommen. Die Bundesregierung wird der Europäischen Kommission nun mitteilen, dass Deutschland von der Möglichkeit weiterer Einschränkungen der Freizügigkeit keinen Gebrauch machen wird.

In Deutschland gilt damit ab 1. Juli 2015 Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedsstaaten.



Weiterführende Links:

Pressemitteilung: "Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien ab 1. Juli 2015" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Juni 2015

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