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BHT: Bayerisches Handwerk zur "Sonnencreme-Richtlinie": Appell an Eigenverantwortung2. August 2005 Als erneuten Beweis der Realitätsferne der Brüsseler Bürokraten bezeichnet der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT) Heinrich Traublinger, MdL, die geplante Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung. Diese Richtlinie schreibt nicht nur den Schutz vor künstlichen Quellen wie Lasergeräten vor, sondern auch vor "natürlichen Quellen optischer Strahlung", d.h. vor Sonnenstrahlen. "Diese Schnapsidee konnte auch nur im verregneten Brüssel geboren werden", so Traublinger. Der Arbeitgeber könne doch dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben und erst recht nicht überwachen, ob der sich beim Arbeiten im Freien die Haut mit Sonnenschutz eincremt und vor der Sonne schützende Kleidung trägt. Im Urlaub trage er schließlich auch die Eigenverantwortung für seine Gesundheit. Traublinger macht darauf aufmerksam, dass diese Richtlinie weit über das hinaus gehe, was bisher im Bereich der vorhandenen Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften bereits ausreichend geregelt sei. Betroffen wäre vor allem das Baugewerbe, das zusätzliche Anforderungen, die zudem die Realität auf Baustellen vollkommen verkennen, nicht mehr verkraften kann. Diese "Sonnencreme-Richtlinie" würde sich in die Liste von Richtlinien einreihen, die durch überzogene Detailregelungen und Dokumentationspflichten die bürokratischen Belastungen in den Unternehmen erhöhen. In einem Brief bitten der BHT-Präsident und BHT-Hauptgeschäftsführer Bernd Lenze daher Bayerns Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, sich für einen Stopp der Richtlinie einzusetzen.

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