Gesetzliche Pflegeversicherung

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Für Selbstständige wie für abhängig Beschäftigte gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung." Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich bei Nachweis einer ausreichenden Absicherung in der privaten Pflegeversicherung zu Gunsten dieser privaten Versicherung befreien lassen.


Juli 2009

online seit 19. Jan 2005, aktualisiert am 16. Jul 2009

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