Gesetzliche Pflegeversicherung
Für Selbstständige wie für abhängig Beschäftigte gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung." Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich bei Nachweis einer ausreichenden Absicherung in der privaten Pflegeversicherung zu Gunsten dieser privaten Versicherung befreien lassen.
Juli 2009
online seit 19. Jan 2005, aktualisiert am 16. Jul 2009
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Wege ins Handwerk
- Für Auszubildende
- Für Ausbildungsbetriebe
- AppZubi
- Macher gesucht!
- Bildungszentren
- Berufsanerkennung
- Ansprechpartner
- Weiterbildung
- Der Weg zum Meister
- Studium
- Fördermöglichkeiten
- Weiterbildungsberatung
- Weiterbildungskurse
- Bildungszentren
- Beratung
- Existenzgründung
- Betriebsführung
- Recht
- Technik, Technologie & Innovation
- Umwelt & Energie
- Außenwirtschaft
- Formgebung & Denkmalpflege
- Ausbildungsberatung
- Weiterbildungsberatung
- Formulare & Downloads
- Handwerk regional
- Das Handwerk
- Handwerksorganisation
- Konjunkturberichte
- Zahlen, Daten, Fakten
- Standortfragen
- Verkehr
- Landes- & Kommunalpolitik
- Wirtschaftliche Einrichtungen
- Links zu weiteren Organisationen

