Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9)
| Teilnehmer: | Auszubildende/r im 1. Lehrjahr |
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Inhalte: | - Vermessungsgeräte vorstellen, z. B. Meterstab, Maßband, Meßlatte, Schlauchwaage, Wasserwaage, Fluchtstäbe, Winkelspiegel, Nivelliergerät und Laser
- vergleichende Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen
- Höhen, insbesondere mit Wasserwaage, Schlauchwaage, Nivelliergerät und Laser übertragen
- Geraden ausfluchten
- Messpunkte anlegen und sichern
- rechte Winkel anlegen und prüfen
- Gebäude abstecken
- Schnurgerüst erstellen
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online seit 05. Feb 2007, aktualisiert am 05. Feb 2007