Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9)

Teilnehmer: Auszubildende/r im 1. Lehrjahr 
  

Inhalte:
  • Vermessungsgeräte vorstellen, z. B. Meterstab, Maßband, Meßlatte, Schlauchwaage, Wasserwaage, Fluchtstäbe, Winkelspiegel, Nivelliergerät und Laser
  • vergleichende Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen
  • Höhen, insbesondere mit Wasserwaage, Schlauchwaage, Nivelliergerät und Laser übertragen
  • Geraden ausfluchten
  • Messpunkte anlegen und sichern
  • rechte Winkel anlegen und prüfen
  • Gebäude abstecken
  • Schnurgerüst erstellen

 
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online seit 05. Feb 2007, aktualisiert am 05. Feb 2007

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