Erhöhung der Insolvenzgeldumlage ab 2010

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wurde per Verordnung der Bundesregierung vom 1. Januar 2010 von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent erhöht. Die Insolvenzgeldumlage wird auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten erhoben. Begründet ist die Erhöhung insbesondere in der infolge der Wirtschaftskrise stark angestiegenen Zahl der Insolvenzen. Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers als Ausgleich für offene Entgeltansprüche. Die Umlage haben die Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen.

Links zum Gesetzestext:

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010

Weiterführende Links:

Merkblatt 10 "Insolvenzgeld für Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit


Januar 2010