Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012
Insolvenzgeldumlage für 2012 auf 0,04 Prozent festgelegt
In der Insolvenzgeldumlage-satzverordnung 2012 (BGBl. I 2012, S.2452) wird festgelegt, dass die Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2012 0,04 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes beträgt.
Im Kalenderjahr 2011 war die Umlage ausgesetzt worden, nachdem die Rücklagen aus den Einnahmen des Vorjahres die voraussichtlichen Aufwendungen für das Jahr 2011 abgedeckt hatten.
Links zum Gesetzestext:
Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012
Dezember 2011