Einladung zur Meisterprüfung oder einzelner Prüfungsteile
Die Einladung zu den verschiedenen Prüfungsteilen erfolgt aufgrund der Teilnehmerliste von Kurs- bzw. Schulungsmaßnahmen.
Soweit Sie keine spezielle Meistervorbereitungsmaßnahmen besuchen, müssen Sie mit der Handwerkskammer die Prüfungstermine abstimmen und sich schriftlich zur Prüfung melden.
Entsprechendes gilt auch für Wiederholungsprüfungen.