Einladung zur Meisterprüfung oder einzelner Prüfungsteile

Die Einladung zu den verschiedenen Prüfungsteilen erfolgt aufgrund der Teilnehmerliste von Kurs- bzw. Schulungsmaßnahmen.

Soweit Sie keine spezielle Meistervorbereitungsmaßnahmen besuchen, müssen Sie mit der Handwerkskammer die Prüfungstermine abstimmen und sich schriftlich zur Prüfung melden.

Entsprechendes gilt auch für Wiederholungsprüfungen.



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