Fördermöglichkeiten
Staatliche Förderung der Seminare
Die Kosten der Lehrgänge konnten durch die Förderung des Freistaates Bayern und des Bundeswirtschaftsministeriums erheblich gesenkt werden. Dies ermöglicht es, die Kursgebühren sehr günstig zu kalkulieren.
Einzelne Kurse können, falls EU-Mittel zur Verfügung gestellt werden, speziell gefördert werden, was sich dann nochmals auf eine Reduzierung der Kursgebühren im laufenden Jahr auswirken kann. Bitte erkundigen Sie sich bei den einzelnen Institutionen danach!
Steuertipp
Die Lehrgangsgebühren einschließlich Fahrt- und Nebenkosten sind steuerlich abzugsfähig, soweit sie der beruflichen Fortbildung dienen und nicht durch Zuschüsse gedeckt sind.
Weiterführende Themen
- Begabtenförderung
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)
- Bildungsgutschein
- Die Bildungsprämie zahlt sich aus! Bis zu 500 Euro Förderung für Ihren Kurs in unseren Bildungszentren
online seit 18. Jan 2007, aktualisiert am 03. Jun 2011