Gründeragentur
Die ersten Schritte in die Selbständigkeit sind schwierig und sollten gut geplant werden. Je besser Ihre Startposition ist, desto schneller sind Sie als Unternehmer erfolgreich.
Die Gründeragenturen der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, Ingolstadt, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein und Weilheim unterstützen kostenlos alle Existenzgründer im Handwerk, ob (noch) Nicht-Mitglied oder Mitglied der Handwerkskammer.
Die Mitarbeiter der Gründeragentur informieren Sie über:
Eintragungsvoraussetzungen
- Vollhandwerke (Anlage A)
- zulassungsfreie Handwerke (Anlage B 1)
- handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B 2)
- Ausnahmebewilligungen
- Techniker, Industriemeister, Ingenieure, sonstige Eintragungsmöglichkeiten
Eintragungsformalitäten
- Hilfe beim Ausfüllen der Anträge
- Entgegennahme von Gewerbeanmeldungen; GEWAN
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Gewerbeanzeige
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Anlage zur Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Beiblatt zur Gewerbeanzeige
Beratung zu
- gewerberechtlichen Fragen
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Ausnahmebewilligungsanträgen (§ 7b HwO "Altgesellenregelung", § 7a, 8, 9 HwO)
- Leistungen der Handwerkskammer
- Gebühren und Beiträge (Besonderheiten für Existenzgründer)
Öffnungszeiten:
| München | |
| Max-Joseph-Straße 4, 80333 München | Telefon: 089 5119-391, -393 |
| Montag bis Donnerstag | von 8 bis 17 Uhr |
| Freitag | von 8 bis 15 Uhr |
Weiterführende Themen
- Existenzgründerpakt Bayern - Pakt zur Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen in Bayern
- Ihre Ansprechpartner der Handwerkskammer für München und Oberbayern für die Gründeragentur und den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP):
- Zulassungspflichtige Handwerke
- Zulassungsfreie Handwerke
- Handwerksähnliche Gewerbe
- Handwerksrecht/Handwerksrolle: Weitere Merkblätter & Formulare
online seit 10. Dez 2004, aktualisiert am 26. Mai 2011
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