Bekanntmachung: Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen
Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2007 und der Vollversammlung vom 19. November 2007 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 8. März 2007 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42 i Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Art. 3 b des Gesetzes zur Änderung des Gemeindereformgesetzes und andere Gesetze vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen - und Umschulungsprüfungen.
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online seit 17. Jan 2008, aktualisiert am 17. Jan 2008
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