Änderungen von Rechtsgrundlagen

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2009 und der Vollver-sammlung vom 23.11.2009 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 27. Juni 2008 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 42 c Abs. 1 i. V. m. § 38 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. September 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBI. S. 2091), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen.

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2009 und der Vollver-sammlung vom 23.11.2009 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 27. Juni 2008 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 56 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs-prüfungen.

7. Ergänzung zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 17.09.2009 und der Vollversammlung vom 23.11.2009 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern nach § 41 HwO i. V. mit § 91 Abs. 1 Nr. 4, § 106 Abs. 1 Nr. 10 und § 44 Abs. 4 Satz 1 HwO die 7. Ergänzung zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen, die gemäß Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.11.2005 durchgeführt werden können.

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Kundenberaterin (HWK)/Kundenberater (HWK)

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 29.04.2009 und der Vollversammlung vom 22.06.2009 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende Besondere Rechtsvorschriften:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss CNC-Fachkraft (HWK)

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 29.04.2009 und der Vollversammlung vom 22.06.2009 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HWO) folgende Rechtsvorschriften:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss CAD-Fachkraft (HWK)

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 29.04.2009 und der Vollversammlung vom 22.06.2009 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44 Abs. 4, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HWO) folgende Rechtsvorschriften:

Ergänzung 2009 zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen

7. Ergänzung zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen, die gemäß Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.11.2005 durchgeführt werden können.

Ergänzung 2008 zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 16.09.2008 und der Vollversammlung vom 17.11.2008 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern nach § 41 HwO i. V. mit § 91 Abs. 1 Nr. 4, § 106 Abs. 1 Nr. 10 und § 44 Abs. 4 Satz 1 HwO die 5. Ergänzung zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen, die gemäß Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.11.2005 durchgeführt werden können.

Bekanntmachung: Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2007 und der Vollversammlung vom 19. November 2007 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 8. März 2007 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42 i Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Art. 3 b des Gesetzes zur Änderung des Gemeindereformgesetzes und andere Gesetze vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen - und Umschulungsprüfungen.

Bekanntmachung: Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2007 und der Vollversammlung vom 19. November 2007 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 8. März 2007 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I Seite 931) die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.

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