Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung
Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2009 und der Vollver-sammlung vom 23.11.2009 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 27. Juni 2008 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 42 c Abs. 1 i. V. m. § 38 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. September 1998 (BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBI. S. 2091), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen.
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online seit 21. Apr 2010, aktualisiert am 21. Apr 2010
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