Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz
Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. September 2009 und der Vollver-sammlung vom 23.11.2009 gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 27. Juni 2008 erlässt die Handwerkskammer für München und Oberbayern als zuständige Stelle nach § 56 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs-prüfungen.
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online seit 21. Apr 2010, aktualisiert am 21. Apr 2010
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