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Bayerisches Handwerk: Erbschaftsteuerreform - Traublinger: "Kompromiss mit Schattenseiten"7. November 2008
"Das Handwerk kann mit dem von der Regierungskoalition in Berlin ausgehandelten Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform gut leben", erklärt der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D. Zwar wäre für die Wirtschaft ein Auslaufen der Erbschaftsteuer die sauberste Lösung gewesen, doch dies sei in der gegenwärtigen politischen Gemengelage nicht durchsetzbar gewesen, erläutert der BHT-Präsident.
Traublinger: "Ein Großteil der in die nächste Generation übergehenden Handwerksbetriebe bleibt künftig steuerfrei." Damit würden viele Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk gesichert. Wichtig für die Handwerksbetriebe sei vor allem, dass die Koalition die "Fallbeilklausel" begraben hat, nach der bei einem Verstoß gegen die Haltefrist jegliche Steuererleichterung wegfallen sollte. Zudem sei von entscheidender Bedeutung, dass der Betrieb bei einem 85-prozentigen Bewertungsabschlag nunmehr 7 und nicht 15 Jahre fortgeführt werden muss. Der Erhalt der jährlichen Lohnsumme wird ebenfalls auf 7 Jahre reduziert. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten soll diese Bestimmung überhaupt nicht gelten. Allerdings bestehe, so der BHT-Präsident, hier erheblicher Korrekturbedarf, um Betrieben überhaupt noch Reaktionsmöglichkeiten auf konjunkturelle Schwankungen zu lassen.
Auch die Verbesserungen beim Vererben von Wohneigentum können sich positiv auf das Handwerk auswirken: Ehegatten und Kinder können dann frei von Steuerlasten anstehende Renovierungen und Modernisierungen angehen. Den Betrieben des Bau- und Baunebengewerbes, die momentan unter der Konjunkturlage stark zu kämpfen haben, könne dies nur gut tun, so Traublinger.

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