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Das bayerische Handwerk zur Bundestagswahl - Traublinger: "Erwarten Lösung des Reformstaus"

28. September 2009

"Die neuen Machtverhältnisse im Bund sind ein gutes Signal für Deutschland. Das bayerische Handwerk erwartet von Union und FDP eine Lösung des Reformstaus und eine Stärkung von Handwerk und Mittelstand", kommentiert der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D., das Ergebnis der gestrigen Bundestagswahl. Auf die neue Bundesregierung warte eine Menge Arbeit, so Traublinger weiter. Es gelte, die Umsetzung der Konjunkturpakete in Aufträge und Investitionen zu verstärken und langfristig die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen. Von zentraler Bedeutung sei außerdem die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Besonderer Handlungsbedarf besteht für das bayerische Handwerk in der Steuerpolitik.

"Für arbeitsintensive Dienstleistungen im Handwerk muss ein ermäßigter Steuersatz eingeführt werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist kategorisch auszuschließen", fordert der BHT-Präsident. Vordringlich sei ferner die Beseitigung der kalten Progression bei der Einkommensteuer. Bei den Unternehmenssteuern fordert das bayerische Handwerk eine Anhebung der Wertgrenze für Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro. Zudem sollte die Hinzurechnung ertragsunabhängiger Bestandteile wie Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer gestrichen werden. "Bei der Erbschaftsteuer muss die starre Lohnsummenklausel entschärft werden. Sie nimmt den Betrieben in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage die Luft zum Atmen", betont Traublinger.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollte die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen auf 4.000 Euro erhöht werden. "Zur Stimulierung der Baunachfrage brauchen wir eine Nachfolgelösung für die Eigenheimzulage und die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf Gebäude", fordert der BHT-Präsident.

Neben dem Steuerrecht sieht das Handwerk dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Bürokratieabbaus im Arbeits- und Sozialrecht: Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern müssen grundlegend von arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften entlastet werden.







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