Parklizenzgebiete

In folgenden Stadtgebieten wurden Parklizenzgebiete eingeführt bzw. sollen eingeführt werden. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte den Flyern.
Allgemeine Informationen zum Parkraummanagement finden Sie unter Beratung, Standortfragen.

1. Stadtbezirk - Lehel
Lehel Nord
Lehel Süd
Lehel Mitte
 

2. Stadtbezirk und Teile des 1. Stadtbezirks - Isarvorstadt, Ludwigvorstadt, Hauptbahnhof
Gärtnerplatz
Glockenbachviertel
Alter Südfriedhof
Innenstadtklinikum
St.-Pauls-Viertel
Lindwurmstraße
Dreimühlenviertel *
 

3. Stadtbezirk und Teile des 12. Stadtbezirks - Maxvorstadt
Schleißheimer Straße
TU-Viertel
Akademieviertel
Giselastraße
Pinakotheken
Schönfeldviertel
Karolinenplatz 
Königsplatz

4. und 12. Stadtbezirk - Schwabing
Altschwabing
Barbarastraße
Bayernplatz
Biederstein
Clemensstraße
Kölner Platz
Lerchenauer Straße
Potsdamer Straße
Schwabing Mitte
Westschwabing
Tristanstraße
Winzererstraße

5. Stadtbezirk - Au/Haidhausen
Kirchenstraße
Franzosenviertel
Franziskanerstraße
Klinikviertel
Grillparzerstraße
Regerplatz
Nördliche Au
Südliche Au

6. Stadtbezirk - Sendling
Herzog-Ernst-Platz
Untersendling
Margaretenplatz
Karwendelstraße
Brudermühlviertel

8. Stadtbezirk - Schwanthalerhöhe NEU
Theresienhöhe 
Schwanthalerhöhe 
Ridlerstraße 
Westend

9. Stadtbezirk - Neuhausen
Albrechtstraße
St.-Benno-Viertel
Heßstraße
Kasernenvietel
Ebenau
Volkartstraße
Marsfeld
St. Vinzenz-Viertel

10. Stadtbezirk - Moosach
Borstei 

18. Stadtbezirk - Untergiesing
Schyrenbad
Untergiesing

 

(*) Veränderungen von Parkregelungen im „Dreimühlenviertel"

Seit Ende September wurde die Kurzzeitparkregelung in der Kapuzinerstraße in Höhe des Arbeitsamtes, die ursprünglich zwischen 9 und 18 Uhr gegolten hat, zu Gunsten von Lizenzinhabern aufgehoben. Ganztägig und kostenfrei können dort ab sofort neben allen mit einem Parkausweis ausgestatteten Bewohnern des „Dreimühlenviertels" auch Inhaber einer Lizenz für das Gebiet „Alter Südfriedhof" parken.

Weiter wurde im „Dreimühlenviertel" die Sackgasse südlich der Isartalstraße (zwischen Schäftlarnstraße und Großem Stadtbach) in den Gebietsumfang des Parkbereiches aufgenommen. Auch hier ist nunmehr das bevorrechtigte Parken für Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis möglich. Darüber hinaus wurde die bislang in den Parkscheibenbereichen in der Dreimühlenstraße, Isartalstraße sowie in der Wittelsbacherstraße (beziehungsweise in Verlängerung Hefner- Alteneck-Straße) für Gebietsfremde geltende Höchstparkdauer von vier Stunden auf zwei Stunden verkürzt. Mit dieser Maßnahme wird automatisch ein höherer Umschlag an Besucherfahrzeugen generiert, der wiederum die Möglichkeit des Findens eines wohnungsnahen Parkplatzes für vor Ort ansässige Bewohner erhöht.

 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat beschlossen, weitere Bereiche innerhalb des Mittleren Rings mit Parklizenzzonen auszustatten, weshalb mit einer sukzessiven Ausweitung der Zonen zu rechnen ist.

Näheres erfahren Sie unter "Einführung von Parklizenzbereichen in München".

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online seit 21. Jun 2005, aktualisiert am 09. Mai 2011

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