Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein weites Rechtsgebiet. Es reicht von A wie Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zu Z wie Zeugnis. Angesichts der Komplexität des Arbeitsrechts können hier nur einige Informationen zu ausgewählten Einzelthemen dargestellt werden. Ergänzende Auskünfte zum Arbeitsrecht erteilen die Ansprechpartner der Handwerkskammer.
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht enthält etwa die Broschüre "Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Innungen und Fachverbände geben ihren Mitgliedern Auskünfte zum Arbeitsrecht und speziell zu Tariffragen.
Schwellenwerte
Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften begründen grundsätzlich für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen machen jedoch die Rechte und Pflichten von einer bestimmten Betriebsgröße abhängig oder sehen Staffelungen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße d. h. von der Mitarbeiterzahl vor. Gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe ist die Kenntnis dieser Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Bedeutung.
Die unten stehende Auswahl gibt einige wichtige Bestimmungen wieder, die an die Betriebsgröße Rechtsfolgen knüpfen.
Arbeitsicherheit, Arbeitsschutz
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind wichtige Voraussetzungen für das Ausführen jeglicher Arbeit und für einen erfolgreichen Betrieb. Diesem Ziel dient der Arbeitsschutz mit seinen rechtlichen Regelungen.
Die technische Beratung der Handwerkskammer informiert zu allen Fragen des technischen Arbeitsschutzes einschließlich der Arbeitssicherheit und der Anforderungen an Arbeitsstätten.
Vergütung
Die Handwerkskammer erhebt selbst keine Statistik zu Löhnen und Gehältern im Handwerk. Statistiken zu Vergütungen veröffentlichen beispielsweise das Statistische Bundesamt oder auch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.
Die Vergütung von Mitarbeitern und die Stundenverrechnungssätze, die Handwerker ihren Kunden in Rechnung stellen, stehen in einem betriebswirtschaftlichen Zusammenhang. Die Broschüre "Wieviel kostet eine Handwerkerstunde?" informiert allgemein zur Zusammensetzung und Kalkulation einer Handwerkerstunde.
Weiterführende Informationen zur Kalkulation von Stundenverrechnungssätzen stellt die betriebswirtschaftliche Beratung der Handwerkskammer im linken Menü unter "Betriebswirtschaft", "Kalkulation und Controlling" zur Verfügung.
Auszeichnungen, Preise, Wettbewerbe
Vorbildliche Arbeitgeber verdienen Anerkennung. Sie sollen für Ihr Engagement und Ihre Leistungen auch ausgezeichnet werden. Die Handwerkskammer ermuntert vorbildliche Arbeitgeber aus dem Handwerk daher, sich um Preise und Auszeichnungen zu bewerben.
Integrationspreis: "JobErfolg 2011"
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags, die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung vergeben am Samstag, den 3. Dezember 2011 zum siebten Mal den Integrationspreis "JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" an sozial engagierte Unternehmen in Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wettbewerb "Unternehmen mit Weitblick 2011"
Das Jobcenter München hat zusammen mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München zum 6. Mal den Wettbewerb "Unternehmen mit Weitblick" gestartet. Kleine und mittelständische Betriebe im Wirtschaftsraum München, die sich besonders für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "50plus" engagieren und dabei vor allem auf altersgemischte Teams setzen, können sich bis zum 31. Juli 2011 unter kompaqt.de um diese Auszeichnung bewerben.
Weiterführende Themen
Downloads
- Wieviel kostet eine Handwerkerstunde? (
911 kB) - Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (
47 kB)
online seit 24. Feb 2005, aktualisiert am 19. Sep 2011
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