Berufliche Ausbildung im Handwerk: Mehrsprachige Informationen für Jugendliche
Ab 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland auch für Bürger der EU-Beitrittsstaaten
Informationen für Bewerber
Ab 1. Mai 2011 gilt auch für die EU-Beitrittsstaaten Mittel- und Osteuropas das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit eröffnen sich auch für Jugendliche aus diesen Ländern neue Möglichkeiten, eine Ausbildung in Deutschland zu beginnen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu eine Infoseite auf Deutsch, Englisch, Polnisch und Tschechisch veröffentlicht.
Informationen für Betriebe
Betriebe finden Informationen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ab Mai 2011 im aktuellen ZDH-Flyer.
Weitere Informationen finden Sie unter zdh.de.
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online seit 15. Apr 2011, aktualisiert am 15. Apr 2011
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