Ausbildungsförderung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen

Ausbildungsbetriebe, die mit Absolventen einer Praxisklasse einer bayerischen Hauptschule ein Ausbildungsverhältnis eingehen, können einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Voraussetzungen u.a.

  • Vertragsabschluss jeweils nach dem 1.6. des jeweiligen Berufsberatungsjahres
  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
  • Ausbildungseignung muss, ggf. mit Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen, vorhanden sein. Eignungsfeststellung durch Berufsberatung.

Die Förderrichtlinien im Detail sowie das Antragsformular finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

online seit 15. Dez 2004, aktualisiert am 24. Feb 2010

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