Idee, Patent, Beratung, Innovation
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Innovationen planen

Innovationen planen

 Von der Idee bis zur Markteinführung - Wir beraten Sie

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Es ist ein langer Weg von der Idee bis zur erfolgreichen Markteinführung eines innovativen Produkts oder einer innovativen Dienstleistung. Da alle Innovationsvorhaben unterschiedlich sind, gibt es kein Patentrezept für die erfolgreiche Umsetzung einer Idee oder Erfindung.

Im folgenden sind aber einige wesentliche Schritte aufgeführt, die Sie bei einem typischen Innovationsvorhaben beachten sollten. 

  Innovationen - Schritt für Schritt

  Wir beraten Sie gerne bei allen Schritten!

Georg Räß

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-268

Fax 089 5119-311

georg.raess--at--hwk-muenchen.de

Urs Weber

Technologie- und Innovationsberatung

Telefon 089 5119-274

Fax 089 5119-311

urs.weber--at--hwk-muenchen.de

Dirk Bräu

Energieberatung

Telefon 089 5119-237

Fax 089 5119-311

dirk.braeu--at--hwk-muenchen.de

Laurin Manuel Baier

Digitalisierungsberatung

Telefon 089 5119-187

Fax 089 5119-311

laurin.baier--at--hwk-muenchen.de



Technologietransfer

Sie suchen Kontakte zur Hochschulen um Forschungseinrichtungen, um deren Know How für die Entwicklung innovativer Produkte nutzen zu können? Wir vermitteln Kontakte.

Handwerk trifft Forschung

Eine spezielle Veranstaltungsreihe der Handwerkskammer für München und Oberbayern die sich vor allem an technologieorientierte Handwerksbetriebe wendet.

Bei diesen Abendveranstaltungen stellen anwendungsnah arbeitende Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihr Know How und Dienstleistungsangebot zu ausgewählten Themen vor. Neben Vorträgen und einer Führung durch die Labore bietet das anschließende Get Together eine ausgezeichnete Möglichkeit ein persönliches Netzwerk zu Forschungsreinrichtungen und Unternehmen zu knüpfen.

Unternehmen mit Interesse an der Veranstaltungsreihe, werden gebeten, die für sie relevanten Themengebiete mit diesem Fragebogen anzugeben. Sobald entsprechende Veranstaltungen in Vorbereitung sind, werden wir Ihnen eine entsprechende Einladung zukommen lassen.

Weitere Links

 DBaydat: diese Datenbank ermöglicht Ihnen die Suche nach Kooperationspartnern und Know How aus bayerischen Hochschulen.

 Bayern Innovativ GmbH: diese Einrichtung veranstaltet Kooperations-Foren und Fach-Symposien, bei denen Unternehmen technologie- und branchenübergreifend zusammengeführt werden.





Patente & Gebrauchsmuster

Handwerker - die Erfinder von nebenan

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Patente und Gebrauchsmuster sind zeitlich befristete gewerbliche Schutzrechte für technische Erfindungen, die vor Nachahmung schützen. Sie verbieten, geschützte Erfindungen ohne Erlaubnis des Schutzrechtinhabers zu nutzen. Hierzu zählt zum Beispiel die Herstellung und der Vertrieb eines Produkts, das auf einer geschützten Erfindung basiert. 

Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann außerdem werbewirksam demonstriert werden, dass ein Unternehmen innovative Produkte entwickelt. Schließlich besteht die Möglichkeit, Dritten die Nutzung einer Erfindung gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr anzubieten.

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Eigenschaften dieser beiden Schutzrechte.



 

GebrauchsmusterPatente
Was kann geschützt werdenAlle gewerblich nutzbaren technischen Erfindungen außer Verfahren.Alle gewerblich nutzbaren technischen Erfindungen einschließlich Verfahren.
Anforderung an NeuheitErfindung war vor dem Anmeldetag weder durch schriftliche Beschreibung noch durch Benutzung im Inland für die Öffentlichkeit zugänglich. Allerdings sind Veröffentlichungen, die der Anmelder innerhalb von 6 Monaten vor der Anmeldetag selbst gemacht hat, nicht neuheitsschädlich.Erfindung war vor dem Anmeldetag in keiner Weise für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Erfinder/Anmelder darf also auch selbst nicht veröffentlicht haben
Anforderung an die erfinderische Leistung"Erfinderischer Schritt", der über rein handwerkliches Können hinaus geht. (Anmerkung: Laut Beschluss des BGH vom 20.6.06  handelt es sich hierbei wie bei einem Patent um ein qualitatives Kriterium. Die Abgrenzung zum Patent ist also - wenn überhaupt - nur schwer möglich.) "Erfinderische Tätigkeit" mit einer Lösung, auf die auch ein einschlägiger Fachmann nicht leicht kommt. 
Zuständige BehördeDeutsches Patent- und Markenamt.Deutsches Patent- und Markenamt für nationale Anmeldungen, Europäisches Patentamt für den Schutz in Europa.
VerfahrenNur formale Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt, dann Eintragung in das Register.Recherche und Prüfung durch die zuständige Behörde und Patenterteilung wenn die Anforderungen an ein Patent erfüllt sind.
Beginn des SchutzrechtsEintragung in das Register.Erteilung eines Patents.
LaufzeitAuf insgesamt 10 Jahre nach dem Anmeldetag verlängerbar.Auf insgesamt 20 Jahre nach dem Anmeldetag verlängerbar.
Wie kann ein Dritter gegen das Schutzrecht vorgehenAntrag auf Löschung.Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist
Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Einspruchsfrist.
Vor- und NachteileSchnell zur erlangendes Schutzrecht. Kürzere Laufzeit, kein Verfahren schutzfähig, das Gebrauchsmuster ist ungeprüft und damit leicht angreifbar.Einmal erteiltes Patent bietet gute Rechtsgrundlage für Vermarktung und Vorgehen gegen Patentverletzer. Aufwändiges, längeres Prüfverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Technologie- und Innovationsberatung und auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts. Hier finden Sie auch Informationen zu anderen Schutzrechten wie Marken und Designs.

Die Anmeldung von Gebrauchsmustern und Patenten durch kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die in den letzten 5 Jahren keine entsprechenden Schutzrechte angemeldet haben, wird durch das Förderprogramm WIPANO gefördert. Näheres finden Sie hier.

Um Gebrauchsmuster und Patente fehlerfrei und gut anzumelden, sollten Sie die Dienste eines Patentanwalts in Anspruch nehmen.

 



Kostenlose Erfindererstberatung

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet ihren Handwerksbetrieben eine kostenlose Erfindererstberatung an, die von einem Patentanwalt und dem Technologie- und Innovationsberater der Handwerkskammer gemeinsam durchgeführt wird. Dabei besteht auch die Möglichkeit, den Patentanwalt alleine zu sprechen.

Sie bekommen Auskunft, wie ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder eine Marke angemeldet werden kann und welche Möglichkeiten zur kommerziellen Nutzung (z. B. Lizenzvergabe, Eigennutzung etc.) bestehen. Außerdem wird erläutert, welche öffentlichen Förderprogramme gegebenenfalls zur Anmeldung eines Patents/ Gebrauchsmusters oder zur Entwicklung eines Prototypen in Anspruch genommen werden können.

Die etwa einstündige Erfindererstberatung findet in der Regel an jedem ersten Donnerstag eines Monats statt. Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Unsere nächsten Beratungstermine





Messeauftritte bei Gemeinschaftsständen

Diese Gemeinschaftsstände der Bayern Innovativ GmbH geben insbesondere kleinen Unternehmen die Möglichkeit, ihre innovativen Produkte auf internationalen High Tech Messen vorzustellen.

Durch die Unterstützung des bayerischen Wirtschaftsministeriums können die Standmodule zu günstigen Konditionen angeboten werden. 

Eine Liste der aktuellen Messen mit Gemeinschaftsständen finden Sie auf den Web-Seiten von Bayern Innovativ.

Handwerksbetriebe, die sich um eine Ausstellung auf einem Gemeinschaftsstand bewerben möchten, können sich an die Handwerkskammer für München und Oberbayern wenden, die im Arbeitskreis "Gemeinsamer Messekreis " der Gemeinschaftsstände vertreten ist. 

Weiterführende Links

 Aktuelle Messen





Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beauftragte für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) gefördert.

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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Logo (gefördert,transparent)