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Sie haben ein offiziell aussehendes Schreiben bekommen und sollen nur schnell Ihre Adressdaten überprüfen?Achtung Abzocke

Sie haben ein offiziell aussehendes Schreiben bekommen und sollen nur schnell Ihre Adressdaten überprüfen? Vorsicht! Lesen Sie das Kleingedruckte genau durch und holen sich im Zweifelsfall fachlichen Rat bei unseren Rechtsberatern ein. Das gilt insbesondere für Schreiben von scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen.


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Informationspflichten: Ab 17. Mai 2010 von Handwerksbetrieben zu beachten

Nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sind ab dem 17. Mai 2010 bestimmte Informationen durch den Handwerksbetrieb vorzuhalten. Insbesondere geht es dabei um den Familien- und Vornamen, die ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Faxnummer, die Rechtsform bei Gesellschaften, die Registerangaben sowie weitere Informationen.


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Impressumspflicht auf Internetseiten

Zur Vermeidung von Abmahnungen und Geldbußen sollten Betriebe, die Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, ihre Anbieterkennzeichnung nach den Vorgaben des Telemediagesetzes gestalten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.


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Insolvenz in Schaubildern

Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen groben Überblick im Sinne einer Orientierungshilfe zu verschaffen.


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Das neue Erbrecht

Das vom 1. Januar 2010 an geltende neue Erbrecht schafft auch für ihren Betrieb neue Möglichkeiten, Konflikten vorzubeugen. Sie sollten die Reform deshalb zum Anlass nehmen, bereits verfasste Testamente zu überprüfen, da die neuen Regelungen gerade auch der Zerschlagung von Vermögenswerten wie etwa einem Unternehmen entgegenwirken wollen.


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Neuerungen zum 1. Januar 2009Das Forderungssicherungsgesetz

Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (FoSiG), kurz Forderungssicherungsgesetz, tritt nach jahrelangem zähen Ringen im Bundestag nun endlich am 1. Januar 2009 in Kraft. Auch wenn nicht alle Forderungen des Handwerks verwirklicht wurden, bringt das Gesetz deutliche Verbesserungen für Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich.


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Das neue GmbH-Recht

Seit 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Es stellt die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 dar. Das deutsche Gesellschaftsrecht soll Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen entsprechen, für den europäischen Wettbewerb der "Gesellschaften mit beschränkter Haftung" gerüstet und die Missbrauchsgefahr bekämpft werden.


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